Einige Fischarten müssen eine Mindestgrössen aufweisen, bevor diese geangelt werden
dürfen. Erreichen die Fische die Mindestgrössen müssen diese, unangesehen ihres
ausgesetzt werden. Es gilt auch den Fisch zu achten, der wieder ausgesetzt wird. Bei
Minustemperaturen sollten die Fische so weit wie möglich unter der Wasserober werden, um
Erfrierungen der fischaugen zu vermeiden. Die Mindestgrösse wird von der Maulspitze zur
Schwanzflossenspitze gemessen.
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