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Einige Fischarten müssen eine Mindestgrössen aufweisen, bevor diese geangelt werden dürfen. Erreichen die Fische die Mindestgrössen müssen diese, unangesehen ihres ausgesetzt werden. Es gilt auch den Fisch zu achten, der wieder ausgesetzt wird. Bei Minustemperaturen sollten die Fische so weit wie möglich unter der Wasserober werden, um Erfrierungen der fischaugen zu vermeiden. Die Mindestgrösse wird von der Maulspitze zur Schwanzflossenspitze gemessen.

Zander :
Lachs :
Aal :
Aalmutter :
Stalling :
Hecht :
Bachforelle :
Seeforelle :
Blaufelchen :
Krebs m./w. :

50 cm
60 cm
45 cm
24 cm
33 cm
40 cm
30 cm
40 cm
36 cm
9 cm